Nachdem der erste Teil die Bedeutung des Copyrights erklärt hat und der zweite dessen Vorteile, geht es nun um praktische Fragen. Es wird erklärt wie, wann und wo ein Urheberrechtshinweis zu setzen ist.
Wo kann ich einen Urheberrechtshinweis bei einer Website setzen?
Der Hinweis sollte möglichst nah am Werk platziert werden. Daher werden Copyrighthinweise z.B. auf oder unter die Bilder gesetzt. Oder unter einen Text. Jedoch würde die Seite schnell seltsam aussehen, wenn man sie mit den Hinweisen zupflastern würde. Daher ist eine übliche Stelle auch das untere Ende der Seite oder das Impressum.
Es empfiehlt sich ebenfalls Bilder und Fotos mit einem digitalen Wasserzeichen zu kennzeichnen. Dieser Hinweis ist zwar nicht offensichtlich, aber für den späteren Nachweis der Urheberschaft äußerst praktisch.
Soll ich besser deutsch „Urheberrechtshinweis” oder englisch „Copyright” schreiben?
Da man auch mit englisch sprechenden Besuchern rechnen muss würde ich den englischen Begriff zumindest in Klammern aufnehmen. Zudem verstehen viele den Begriff “Copyright” eher, als “Urheberrecht”. Rechtlich gesehen werden beide Schreibweisen gleich behandelt.
Muss ich meinen richtigen Namen nutzen oder geht auch ein Pseudonym?
Ob der richtige Name oder ein Pseudonym verwendet wird, ist irrelevant. Hauptsache man kann nachweisen, dass das Pseudonym zu einem gehört. So könnte ich meinen Text als Thomas Schwenke oder (falls ich das Pseudonym nutzen würde) als Cpt.Chaos verfassen. Solange z.B. meine Freunde wüssten, dass ich unter diesem Namen schreibe.
Ist das Datum wichtig?
Das Datum ist wichtig. Damit zeigt man wann man ein Werk geschaffen hat. Bei Fotos weniger, aber bei Texten oder geschützten Websites könnte ein anderer behaupten sein Werk sei eher entstanden. Ein Datum an zentraler Stelle, z.B. im Impressum, gilt nur für die statischen Bestandteile der Seite. D.h. für die Grafiken, das Design und Texte die sich nicht ändern.
Das ist jedoch nicht schlimm, da dynamische Inhalte sowieso regelmäßig mit einem Datum versehen werden. Z.B. Blogeinträge. Bei Fotos und Zeichnungen kann man das Datum sehr gut in einem digitalen Wasserzeichen (s.o.) unterbringen.
Welchen Umfang muss der Urheberrechtsvermerk haben?
Grundsätzlich (wir erinnern uns) braucht es gar nicht darauf hinzuweisen, was alles geschützt ist. Aber wenn man schon hinweist und ermahnt, dann sollte man es richtig tun. Und weil konkrete Beispiele deutlicher sind als der abstrakte Begriff „Inhalte”, empfehle ich die typischen Bestandteile der eigenen Website aufzuzählen. D.h. „Alle Inhalte, insbesondere Texte, Fotografien und Grafiken…”. Bei Angaben unter den jeweiligen Werken, z.B. einem Text im RSS-Feed reicht ein kurzer Hinweis: “Urheberrechtlich geschützt, [Datum], [Name]” oder „Copyright, [Datum], [Name]“.
Soll ich hinschreiben, dass man mich um Nutzung bitten kann?
Das ist jedem überlassen. Ich meine, dass es wichtig ist den Interessenten zu zeigen, dass es einen Weg gibt an die Inhalte heranzukommen. Bevor er denkt, dass klauen die einzige Alternative ist.
Was ist, wenn ich einige Teile der Seite z.B. unter der „Creative Commons”-Lizenz frei gegeben habe?
Dann sollte man darauf hinweisen. Sonst wird der Besucher verwirrt: „Einmal steht da ich muss immer fragen und beim Bild wird eine freie Lizenz genutzt. Was denn nun?“. Man sollte auch die Lizenz verlinken, wenn sie nicht neben dem frei gegeben Teil der Seite steht. Wie es z.B. die “Creative Commons”-Symbole tun.
Soll ich auch „Alle Rechte vorbehalten” dazu schreiben?
Zumindest wenn man sich alle Rechte vorbehält (s. Teil 1) kann man damit auch den letzten Zweifel daran ausräumen, dass auch nur irgendetwas frei benutzbar wäre. Flickr macht es z.B. auch so, um „vollgeschützte” Bilder, von Bildern unter der „Creative Commons”-Lizenz abzugrenzen. Bei diesen steht dort “Bestimmte Rechte vorbehalten”.
Ich würde jedoch nicht übertreiben. Erstens ist dieser Satz sehr abstrakt und nicht für alle verständlich. Und zweitens gilt beim „Kleingedruckten” das Prinzip: „Je mehr Text, desto weniger wird das Kleingedruckte gelesen”. Aber hier soll der Hinweis gelesen werden!
Soll ich Konsequenzen aufzeigen?
Um die moralische Abschreckfunktion zu unterstützen empfehle ich die Konsequenzen aufzuzeigen. Das mag drastisch klingen, aber viele Besucher wissen gar nicht welche Konsequenzen ihnen drohen. Wie gesagt, es ist nur ein Hinweis. Er muss nicht durch gezogen werden. Bei geringen Verstößen reicht i.d.R. eine Email oder ein Anruf, statt einen Rechtsanwalt zu bemühen. Jeder macht mal Fehler. Ein Beispiel für den Hinweis steht am Ende des Textes.
Was ist, wenn nicht alle Inhalte der Website vom Betreiber stammen?
Bei Websites die z.B. Werke von Gastautoren enthalten oder fremde Bilder, z.B. unter der „Creative Commons”-Lizenz nutzen, wäre die Angabe „Das Urheberrecht an allen Inhalten liegt bei XY” falsch. Hier bedient man sich eines „soweit” Passus: „… soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet“. Die andere Kennzeichnung ist z.B. der Name des jeweiligen Autors über dem Text.
Das Ergebnis
Und nun zum Ausschneiden das Endprodukt, das die meisten Fälle abdecken dürfte. Teile, die angepasst werden müssen stehen in Klammern. Der Hinweis auf die freie Lizenz ist nur erforderlich, falls eine freie Lizenz genutzt wird.
Urheberrechtshinweis
Alle Inhalte dieses Internetangebotes, insbesondere Texte, Fotografien und Grafiken, sind urheberrechtlich geschützt (Copyright). Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, bei [NAME]. Bitte fragen Sie [MICH/UNS] [KONTAKTDATEN, FALLS NICHT ERSICHTLICH], falls Sie die Inhalte dieses Internetangebotes verwenden möchten.
Inhalte die unter der [ZB CREATIVECOMMONS]-Lizenz veröffentlicht wurden, dürfen nach den maßgeblichen Lizenzbedingungen [GEGEBENFALLS. LINK] verwendet werden.
Wer gegen das Urheberrecht verstößt (z.B. die Inhalte unerlaubt auf die eigene Homepage kopiert), macht sich gem. § 106 ff Urhebergesetz strafbar. Er wird zudem kostenpflichtig abgemahnt und muss Schadensersatz leisten. Kopien von Inhalten können im Internet ohne großen Aufwand verfolgt werden.
[DATUM]
Ende
Damit ist die Reihe zum Copyright beendet. Ich hoffe damit eine Hilfe an die Hand gegeben zu haben und falls noch Fragen bestehen, beantworte ich sie gerne in den Kommentaren.
Alle Teile des Reihe “Der Copyright-Hinweis: Seine Bedeutung, seine Notwendigkeit und Praxistipps”